Erklärung zur Barrierefreiheit

30. Mai 2026

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 3.2.1 (2021-03) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Gestaltung von Inhalten

Der Webauftritt wird an die Maßgaben der BITV 2.0 und NBITVO auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102 und harmonisierten Normen zur Umsetzung des barrierefreien Internets weiter angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.05.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. 

Feedback

Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über das Kontaktformular oder über die Kontaktmöglichkeiten im Impressum mitgeteilt werden.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010

E-Mail: 

Datum der Erstveröffentlichung der Website: 13. Mai 2026